Kosten
Die Berechnung des Honorars unserer Kanzlei orientiert sich für all unsere Tätigkeiten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), den autonomen Honorarkriterien (AHK) oder einem vereinbarten Stundensatz. Die Höhe des Honorars ist weiters von der Komplexität, des Umfanges der Leistung, dem Ort der Leistungserbringung, der Dauer der Leistung, der Anzahl der vertretenen Parteien sowie vom Streitwert abhängig.
Sollten die Klienten rechtschutzversichert sein, so ist vorab die Rechtschutzversicherung bzw. der Berater wegen der Kostendeckung für die jeweilige Angelegenheit zu kontaktieren. Eine Rechtschutzmeldung und eine Anfrage auf Bestätigung der Kostendeckung erfolgt über unsere Kanzlei. Im Falle der Rechtschutzdeckung entstehen dem Klienten grundsätzlich keine Kosten, mit Ausnahme eines allenfalls vereinbarten Selbstbehaltes. Dies jedenfalls bis zur Höhe der Kostendeckung der Rechtschutzversicherung, wobei einzelne Rechtschutzversicherer entsprechende Kostenobergrenzen vereinbart haben. Unsere Kanzlei ist Vertragsanwalt der Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft, der Generali Versicherung AG und der UNIQA Österreich Versicherungen AG.
Grundsätzlich werden die Kosten der Kanzlei in regelmäßigen Zeitabständen, üblicherweise nach jedem Quartal, (zwischen-)abgerechnet. In Gerichtsverfahren erfolgt jedenfalls eine Abrechnung nach Abschluss des Verfahrens erster Instanz. Barauslagen, Pauschalgebühren und gerichtlich aufgetragene Kostenvorschüsse für Sachverständigengebühren sind von den Klienten stets nach Aufforderung zu ersetzen.