Kanzlei

Arneitz und Dohr Rechtsanwälte

Die Arneitz & Dohr Rechtsanwälte GesbR wurde mit Jahresbeginn 2014 nach Einbringung der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Hannes Arneitz gegründet. Mag. Hannes Arneitz ist als Rechtsanwalt bereits seit dem Jahr 1997 tätig, war seit 2003 am Standort in der 10.Oktoberstraße und ist nunmehr seit Oktober 2014 in der Peraustraße 2 etabliert. Sein Schwerpunkt gilt der Abwicklung zivilrechtlicher Streitfälle vor Gericht, ferner beschäftigt er sich intensiv mit den Fachgebieten Immobilien-, Vertrags-, Versicherungs-, Banken-, Erb- und Baurecht. In den letzten Jahren wurde ein Schwerpunkt in die treuhändige Abwicklung zahlreicher größerer Bauträgerprojekte und Immobilienprojektentwickler nach den gesetzlichen Bestimmungen des BTVG gesetzt. Daneben vertritt Mag. Arneitz mehrere Bauträger in sämtlichen Rechtsangelegenheiten.

Mag. Eva Dohr war von 2011 bis 2013 Rechtsanwaltsanwärterin in der Kanzlei Mag. Hannes Arneitz und ist seit 1.1.2014 eingetragen in die Liste der Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskammer Kärnten. Sie beschäftigt sich besonders mit den Fachgebieten Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verwaltungsrecht (insbesondere dem Kärntner Bau- und Raumordungsrecht), Zivilprozess, Arzthaftungs- und Patientenrecht und ergänzt damit das Tätigkeitsfeld der Kanzlei ideal um den Klienten eine möglichst umfassende und kompetente Beratung in diversen Rechtsgebieten leisten zu können.

Mag. Katharina Rauter war in den Jahren 2015 bis 2021 als Rechtsanwaltsanwärterin in der Kanzlei tätig. Seit 01.01.2022 ist sie als Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Kärnten eingetragen. Ihre Fachgebiete umfassen in optimaler Erweiterung unserer Tätigkeitsbereiche unter anderem das Zivilrecht (bspw das gesamte Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Anfechtung/Rückabwicklung von Rechtsgeschäften), das Miet- und Wohnrecht, das Verwaltungsrecht sowie die Abwicklung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen und div. Unfallschäden und das Versicherungsrecht.

Unsere Kanzlei ist für eine beträchtliche Anzahl von Klein- und Mittelbetrieben, aber auch für private Klienten in vielen rechtlichen Belangen tätig und legt besonderen Wert auf ein partnerschaftliches Verhältnis zu ihren Klienten. Zudem wird unsere Kanzlei von einem Team engagierter und erfahrener Mitarbeiterinnen unterstützt.

Wir vertreten und beraten sowohl Banken, Versicherungen als auch Gebietskörperschaften und öffentliche Rechtsträger. Mit verschiedenen Versicherungsinstituten besteht eine Partnerschaft als Vertragsanwalt.

Für eine effektive und lösungsorientierte Beratung ist unseres Erachtens die Beiziehung verlässlicher Partner aus verwandten Berufsgruppen (Notare, Steuerberater, Techniker) unerlässlich, um eine seriöse und kompetente Bearbeitung der immer komplexer werdenden Sachverhalte den Klienten zu gewähren.

Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Beratung und Beurteilung der einzelnen Sachverhalte ist eine offene und ehrliche Kommunikation mit den Klienten. Wir sind überzeugt davon, dass es Sinn macht, nach einer Erstbeurteilung des Sachverhaltes dem jeweiligen Klienten „reinen Wein“ über seine Erfolgsaussichten in einem Verfahren einzuschenken. Dieser Zugang schützt einerseits vor unliebsamen Überraschungen im Kostenbereich, aber auch vor allfälligen Enttäuschungen über einen Verfahrensausgang. Ehrliche Beratung begünstigt zudem die gemeinsame Festlegung einer Verhandlungsstrategie.

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